
Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Diese kann Ihnen beim Vorliegen von entsprechenden Symptomen von bestimmten Fachärzten (Kinderarzt, Pädaudiologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe) oder auch Allgemeinmedizinern und Hausärzten verordnet werden.

Für Kinder und Jugendliche, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist die Behandlung kostenfrei. Für Personen ab 18 Jahren fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von €10 zzgl. 10% des Rezeptwertes. Dieser entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen. Über Privatpreise informieren wir Sie gerne bei uns in der Praxis.

Die Therapie findet in unseren Praxisräumen statt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns zu kommen, bieten wir auf ärztliche Verordnung auch Hausbesuche an.

In Abhängigkeit vom Störungsbild und je nach Ermessen des Arztes finden in der Regel 1-2 Therapiestunden pro Woche statt. Die Dauer einer Therapiestunde beträgt 30, 45 oder 60 Minuten.

